Verbindliches Regelwerk für Online-Tutoren
Version Oktober 2025
Anhang A: Leistungs- und Verhaltensrichtlinien (Version Oktober 2025)
Dieses Dokument dient als verbindlicher Anhang zum Rahmenvertrag für freie Mitarbeiter. Es präzisiert die Pflichten des Auftragnehmers in den Bereichen Organisation, pädagogische Durchführung und Compliance, insbesondere im Hinblick auf das Online-Format.
I. Terminmanagement, Ausfälle und Kritische Meldepflichten
Dieser Abschnitt regelt die konkreten Meldepflichten des Tutors und die Entschädigung bei Kundenausfällen. Die Vergütung bei Absage erfolgt als vertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigung für die Einhaltung der Meldepflicht und die Freihaltung des Termins.
| Absage durch Schüler (Kunde) | Frist vor Stundenbeginn | Entschädigung (Stundensatz) | Verbindliche Tutor-Aktion |
|---|---|---|---|
| Kurzfristig | Unter 12 Stunden | Voller Stundensatz (100 %) | Sofortige Meldung an die Geschäftsleitung. Termin aktiv freihalten und für Rückfragen erreichbar sein. |
| Mittelfristig | 12 bis 24 Stunden | Halber Stundensatz (50 %) | Unverzügliche Meldung an die Geschäftsleitung zur Dokumentation und Abrechnung. |
| Langfristig | Über 24 Stunden | Keine Vergütung (0 %) | Meldung optional; Tutor kann Slot frei nutzen. |
| Absage durch Tutor | Jederzeit | Keine Vergütung (0 %) | Unverzügliche Meldung an die Geschäftsleitung über kritische Kanäle (WhatsApp). Informationen für Vertretung bereitstellen. |
Regelung bei Technischem Versagen, Nichterscheinen und Nachholung
- Nichterscheinen des Schülers: Der Tutor muss mindestens 15 Minuten nach dem geplanten Stundenbeginn online warten. Innerhalb dieser 15 Minuten muss der Tutor unverzüglich die Geschäftsleitung per WhatsApp über das Nichterscheinen informieren und gleichzeitig den Schüler bzw. die Eltern anschreiben, um den Grund des Ausfalls zu erfragen. Erfolgt keine Absage oder Rückmeldung des Schülers, wird die 12-Stunden-Regel (Voller Lohn) angewendet. Voraussetzung ist der Nachweis der eigenen Betriebsbereitschaft.
- Ausfall durch den Tutor: Tritt der Ausfall aufgrund mangelnder technischer Betriebsbereitschaft oder Versäumnisse des Tutors ein, entfällt die Vergütung. Der Tutor ist verpflichtet, die ausgefallene Stunde schnellstmöglich nachzuholen.
Abstimmungspflichten bei Ausfällen und Abwesenheiten
- Abstimmungspflicht bei selbstständigen Absagen: Alle selbst initiierten Absagen oder Verschiebungen von bereits gebuchten Stunden müssen zwingend vor der Kommunikation mit dem Kunden mit der Geschäftsleitung besprochen und abgestimmt werden.
- Langzeitplanung: Geplante Abwesenheiten oder Änderungen der regelmäßigen Verfügbarkeit müssen mindestens vier Wochen im Voraus mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden.
Meldepflichten bei kritischen Ereignissen
Der Tutor ist verpflichtet, die Geschäftsleitung unverzüglich über alle Ereignisse in Kenntnis zu setzen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Auftragsverhältnisses oder die Geschäftsbeziehung zum Kunden gefährden könnten.
- Meldung kritischer Rückmeldungen und Beschwerden: Kritische Rückmeldungen oder Konflikte müssen der Geschäftsleitung unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) mitgeteilt werden.
- Protokoll bei Grenzüberschreitungen: Bei jeglicher Form von Unangemessenheit oder Gewalt ist eine sofortige Meldung an die Geschäftsleitung erforderlich. Die Geschäftsleitung übernimmt die gesamte offizielle Kommunikation und Lösungsfindung.
II. Technische Mindestanforderungen und Professionelle Umgebung
Technische Infrastruktur (Pflicht)
- Primärausstattung (Pflicht): Der Tutor muss zwingend über ein leistungsstarkes Tablet (iPad) oder ein gleichwertiges Gerät verfügen, welches die verwendeten Anwendungen (Goodnotes, Teams etc.) flüssig und stabil ausführt.
- Internetverbindung: Eine stabile Verbindung mit mindestens 4 Mbit/s (Download) und 4 Mbit/s (Upload) ist verpflichtend.[1, 2]
Professionelles Auftreten und Umgebung (Pflicht)
- Pünktlichkeit und Nachholpflicht: Der Tutor muss pünktlich zum vereinbarten Beginn der Stunde online sein.
- Tutor-Verspätung: Selbstverschuldete Fehlzeit muss zwingend an die Stunde angehängt werden.
- Schüler-Verspätung: Kommt der Schüler unpünktlich, liegt es im Ermessen des Tutors, die Stunde hinten anzuhängen, sofern dies organisatorisch möglich ist. Beim ersten Vorkommen sollte dies aus Kulanzgründen geschehen.
- Kleidung und Erscheinungsbild (Bei Kamera-Nutzung): Wird die Stunde mit aktivierter Kamera abgehalten, sind angemessene Kleidung und eine ordentliche Umgebung Pflicht.
- Ablenkung: Ablenkungen durch private Kommunikation oder Nebentätigkeiten sind strengstens untersagt.
III. Pädagogische Dokumentation und Berichterstattung
Dokumentationspflichten
- Verpflichtende Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien: Unmittelbar (max. vier Stunden) nach der Lektion sind alle erstellten digitalen Unterlagen und Mitschriften dem Schüler über die freigegebenen Kanäle zur Verfügung zu stellen.[3]
Meldepflicht nach der Probestunde
Der Tutor ist verpflichtet, die Geschäftsleitung unmittelbar nach Abschluss einer Probestunde in einer kurzen Nachricht (WhatsApp) über den Verlauf und eine erste Einschätzung zum Schüler zu informieren.
IV. Spezifische Compliance und Wettbewerb
Datenschutz und Kommunikationskanäle (DSGVO)
- Nutzung privater Kanäle: Die Kommunikation über private Kommunikationskanäle (WhatsApp etc.) ist nur zur reinen organisatorischen Abstimmung und nur in Abstimmung mit den Eltern gestattet.
- Verbot sensibler Daten: Die Übermittlung von sensiblen, personenbezogenen Schülerdaten (Noten, detaillierte Berichte etc.) über private Kanäle ist strikt untersagt. Die Verarbeitung darf ausschließlich über die vom Unternehmen autorisierte Plattform erfolgen.
- Verbot privater Kontakte: Ein Kontakt außerhalb eines professionellen, beruflichen Kontextes ist strikt untersagt.
V. Pädagogische und Organisatorische Grundsätze
- Förderung der Selbstständigkeit und Zielsetzung: Der Unterricht ist darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit des Schülers aktiv zu fördern, damit die Nachhilfe keine unbegrenzte Dauerlösung darstellt.[4]
- Transparenz bei Kosten und Material: Der Tutor darf gegenüber dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für Materialien erheben.
- Umgang mit Kundenanfragen zur Kündigung: Werden dem Tutor direkt Anfragen des Kunden bezüglich einer Kündigung oder Vertragspause gestellt, muss der Tutor diese unverzüglich an die Geschäftsleitung weiterleiten.
VI. Haftungsbegrenzung für Freiberufler (Allgemeines Zivilrecht)
Die Haftung des Tutors richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine gesetzliche Haftungsprivilegierung wie bei Arbeitnehmern existiert nicht.
- Prinzip der Haftung: Der Auftragnehmer ist für Schäden verantwortlich, die er dem Auftraggeber oder Dritten durch schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) im Rahmen seiner Tätigkeit zufügt.
- Vertragliche Einschränkung: Jegliche Einschränkung der Haftung (z.B. Ausschluss leichter Fahrlässigkeit) muss explizit und schriftlich im Hauptvertrag geregelt werden.